Land versagt bei Aufsichtspflicht.

Rechnungshof stellt viele Mängel im Prüfungsbericht zum „Gemeinnützigen Wohnbau – Förderung und Aufsicht“ fest.

Wieder liegt ein Rechnungshofbericht mit politischer Sprengkraft vor. Im Bericht zum „Gemeinnützigen Wohnbau – Förderungen und Aufsicht“ wurden vom Rechnungshof 49 Empfehlungen ausgesprochen. Vor allem wird kritisiert, dass das Land sowohl die Fördervergabe als auch die Aufsichtspflicht übernimmt, und das ohne organisatorische Trennung. Alleine daraus ergibt sich ein gewaltiger Interessenskonflikt.
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Einmal mehr zeigt sich das spezielle Aufsichtsverständnis der SPÖ. Wie bereits beim Commerzialbank-Skandal, den es ohne die SPÖ nicht gegeben hätte, oder beim Nationalparkskandal sowie beim Wohnbauskandel Gesfö/Riedenhof. Die SPÖ handelt grob fahrlässig und gefährdet damit das Land. Es fehlen die entsprechend ausgebildeten personellen Ressourcen, die sich mit den Revisionsberichten inhaltlich auseinandersetzen könnten und die interne Revision hat in diesem Zeitraum keine Tätigkeiten gezeigt, außerdem gab es kein Monitoring.
Der Bericht zeigt eindringlich auf, wie dringend wir im Burgenland Transparenz und Kontrolle brauchen. Der Rechnungshof ist ein wichtiger Partner für die Oppositionsparteien und die Menschen, wenn es um die Ausübung von Kontrolle geht. Denn diese SPÖ-Alleinregierung braucht Kontrolle, jetzt dringender denn je.
– Thomas Steiner, Obmann Rechnungshofausschuss
Oberstes Ziel einer Wohnbauförderung sollte die Sicherung von leistbarem Wohnen sein. Die Förderrichtlinien des Landes sind dazu ungeeignet. Das Land agiert hier, wie in vielen Bereichen, ohne fundierte Grundlagen.

Konkret wird kritisiert, dass …

  • … die Finanzabteilung zugleich als Förderstelle und als Aufsichtsbehörde agierte.
  • … abteilungsintern keine organisatorische Trennung zwischen Fördermittelvergabe und der wirtschaftlichen sowie technischen Kontrolle über die Fördermittelverwendung bestand. Das gilt auch für die Kosten sowie Bauplanung und der Auszahlung der Förderdarlehen nach Baufortschritt.
  • … es keine verbindliche Förderstrategie mit messbaren Zielwerten gab.
  • … bedarfsorientierte Förderprogramme fehlen, zur Festlegung der Bau- und Förderleistung unter Berücksichtigung der Wohnleerstände.
  • … es keine Analysen der Finanzabteilung zu Wohnungsbestand, den Wohnungsbedarf und die Auslastung bestehender Wohnobjekte gab.
  • … aufgrund fehlender Vorgaben es nicht möglich ist, die Wirksamkeit der Förderungen zu beurteilen.
Es gibt keine ordentliche Trennung von Fördervergabe und wirtschaftlicher Kontrolle. Das wiederholte Versagen der SPÖ-Regierung bei der Aufsichtspflicht zeigt, diese SPÖ-Absolute tut dem Land nicht gut.
– Gerald Handig, Landtagsabgeordneter