Gaby Schwarz zur neuen Volksanwältin nominiert.

Auszeichnung für das Burgenland.

Gaby Schwarz zur neuen Volksanwältin nominiert.

Auszeichnung für das Burgenland.

Das ÖVP-Klubpräsidium hat heute einstimmig beschlossen Gaby Schwarz als Nachfolgerin von Werner Amon als Volksanwalt vorzuschlagen. Dieser Vorschlag des Klubpräsidiums wird in der morgigen Sitzung des ÖVP-Parlamentsklubs abgestimmt. Diese Entscheidung ist eine gute Wahl für Österreich und eine Auszeichnung für das Burgenland. Gaby Schwarz hat jahrzehntelang als freiwillige Mitarbeiterin des Roten Kreuzes ein großes Herz und viel Engagement für benachteiligte Menschen an den Tag gelegt. Und sie hat als Gesundheitssprecherin in einer schwierigen Zeit vielen Menschen geholfen und wichtige Projekte mit auf den Weg gebracht. Die Volksanwaltschaft zählt zu den obersten Organen der Republik Österreich und übernimmt die Kontrollfunktion der öffentlichen Hand.

Heute ist nicht nur ein erfreulicher Tag für Gaby Schwarz persönlich, sondern auch für das Burgenland insgesamt. Gaby Schwarz ist die richtige Wahl als Volksanwältin. Gerade als größte Oppositionspartei im burgenländischen Landtag wissen wir, wie wichtig Kontrolle ist. Mit Gaby Schwarz als künftige Volksanwältin haben wir eine Verbündete, wenn es um das Aufzeigen von Missständen im Umfeld der öffentlichen Hand geht. Ich gratuliere ihr zu dieser neuen Aufgabe und wünsche ihr alles Gute.
– Christian Sagartz, Landesparteiobmann

Gaby Schwarz hat sich in den vergangenen Jahren als Gesundheits- und dann auch als Mediensprecherin im ÖVP-Klub für die Belange der Menschen in diesem Land eingesetzt. Zudem zeichnet sie ihr Engagement in der Krisenintervention besonders aus. Sie ist für die Position der Volksanwältin bestens geeignet, darum hat sich das Klubpräsidium dafür entschieden, Gaby Schwarz zu nominieren. Ich danke Gaby Schwarz für ihre umsichtige und engagierte Arbeit im Klub.
– August Wöginger, ÖVP-Klubobmann

Weitere Vorgehensweise: Der Vorschlag des ÖVP-Klubs wird schließlich in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses des Nationalrates abgestimmt. In der Nationalratssitzung im Juli kann schließlich der Beschluss gefasst werden.