Gutachten bestätigt rechtswidriges Handeln.
SPÖ hat rote Linie überschritten.
Gutachten bestätigt rechtswidriges Handeln.
SPÖ hat rote Linie überschritten.
Die Fehltritte von Verena Dunst im Amt als Präsidentin des Burgenländischen Landtages haben mittlerweile ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht. Dunst hat stets als Erfüllungsgehilfin des Landeshauptmannes agiert und niemals als Hüterin der Landesverfassung. In den letzten Tagen folgte der demokratiepolitische Tiefpunkt. Dunst hat mit allen Mitteln versucht, eine Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses zu verhindern.
Die Vorgeschichte:
Ende September veröffentlichte der Burgenländische Landes-Rechnungshof den desaströsen Bericht zur Eröffnungsbilanz des Landes. Die Volkspartei wollte im Landes-Rechnungshofausschuss die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Auskunftserteilung laden, dies wurde mit der SPÖ-Absoluten verhindert. Daraufhin wurde der Rechnungshofbericht im Landtag am 21.10.2021 behandelt, wobei sich der Landeshauptmann bei der Debatte zum Bericht nicht einmal im Sitzungssaal befunden hat, geschweige dazu Stellung genommen hat. Nachdem sich Landeshauptmann Doskozil in der Landtagssitzung der Diskussion zu den beiden Prüfberichten des Rechnungshofes nicht stellte, hat Landtagsabgeordneter Mag. Thomas Steiner in seiner Funktion als Obmann des Landes-Rechnungshofausschusses eine außerordentliche Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses verlangt. Dafür gibt es eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage. SPÖ-Landtagspräsidentin Dunst hat das missachtet und die Sitzungsladung einfach verweigert. Damit hat sie einen Tabubruch begangen.
Da die SPÖ-Alleinregierung regelmäßig versucht Kontrolle auszuschalten, hat ist die Volkspartei Burgenland an den renommierten Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer herangetreten und hat ihn mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.
Wir werden weiterhin alles unternehmen, um die Oppositionsrechte zu wahren, die Landes-Verfassung zu schützen und die Abgeordnetenrechte mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu verteidigen.
– Markus Ulram, Klubobmann
Das Gutachten von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer klärt unter anderem die Fragen, ob die Vorgangsweise der Landtagsdirektion rechtmäßig war und die Sitzung des Landes-Rechnungshofausschusses rechtmäßig waren. Weiters wird die Stellungnahme des Verfassungsdienstes beurteilt und die Rechte des Obmannes des Landes-Rechnungshofausschusses erläutert.
Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer kommt zum Schluss, dass die Vorgangsweise der Landtagsdirektion rechtswidrig war. Außerdem bestätigt das Gutachten, dass der Obmann des Landes-Rechnungshofausschusses eine Sitzung einberufen kann, wenn er den Bedarf sieht, unabhängig davon, ob Verhandlungsgegenstände schon im Landtag behandelt wurden. Das Gutachten des Verfassungsdienstes bezeichnet Mayer als „abenteuerlich“. Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes und das von ihr vertretene Ergebnis beruhe auf methodisch völlig verfehlten Überlegungen und sei daher unzutreffend.
„Gerade eine Alleinregierung sollte sensibel mit der ausgestatteten Macht umgehen. Die SPÖ-Alleinregierung tut genau das Gegenteil.“
– Thomas Steiner, Obmann des Landes-Rechnungshofausschusses
Nachdem die Ausführungen von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer so eindeutig sind, fordert die ÖVP eine Entschuldigung der Landtagspräsidentin und auch eine Entschuldigung und Klarstellung des Landeshauptmannes. Weiters wird die Volkspartei auf Grundlage des Gutachtens die Causa auf strafrechtliche Relevanz prüfen lassen.
Hier können Sie das Gutachten herunterladen.